Eine Codierung zeigt, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist.

Eine Codierung zeigt, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist. © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahrrad-Codierung

Ein wesentlicher Baustein zum Schutz vor Fahrraddiebstählen ist die Fahrradcodierung. Die Codierung soll helfen, Fahrraddiebstähle einerseits zu vermeiden und andererseits leichter aufzuklären.

Der ADFC verwendet das System der Fahrradcodierung, das die Polizei in den 90er Jahren entwickelte. Dabei werden Name und Adresse des Eigentümers in verschlüsselter Form zur Markierung genutzt. Das System ist unter dem Namen EIN-Codierung (EIN = Eigentümer-Identifizierungs-Nummer) bundesweit bekannt.

Dabei wird auf dem Fahrradrahmen ein persönlicher Code mittels eines Sicherheits-Etiketts angebracht. Die Codierung gibt den Eigentümer mit seiner Anschrift in verkürzter Form wieder und ermöglicht auf einfache Art die Ermittlung des rechtmäßigen Besitzers.

Vorteile der Codierung

  • Die Codierung wird von der Polizei empfohlen.
  • Polizei oder Fundamt erkennen anhand des Code sofort den Eigentümer. Sie können den Eigentümer im Diebstahlsfall - ohne Rückgriff auf Datenbanken - sofort ermitteln und informieren.
  • Der Eigentümer muss sich die Codenummer nicht merken, da der Code für die Polizei und die Fundämter selbsterklärend ist.
  • Der Code kommt ohne jede Verwaltungsarbeit und ohne jede Registrierung in zentralen Datenbanken, etwa bei der Polizei, aus.
  • Die gut sichtbare Codierung schreckt Diebe nachweislich ab.
  • Fahrradversicherungen geben häufig Rabatte für codierte Fahrräder.
  • Eine Codierung ist an allen Fahrrädern möglich, auch bei exotischen Rahmenformen und Rahmenmaterialien (ohne bleibende Schäden).
  • Etiketten können Sie auch auf andere Wertgegenstände wie Ebike-Akkus, Kameras, Handys oder Sportgeräte kleben. Weitere Etiketten können jederzeit erstellt werden.
  • Die angegebene Jahreszahl erleichtert die Suche nach dem Eigentümer im Falle von Umzug oder Verkauf.

Das Prinzip ist simpel

Der EIN-Code (bundesweit eindeutige Eigentümer-Identifizierungs-Nummer) besteht aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie setzt sich aus Kfz-Kennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßen-Abkürzung, Hausnummer, Eigentümer-Initialen und dem Jahr der Codierung zusammen.

Beispiel:

TöL126KARLL125JM12

(siehe auch das Bild unten)





 
Erläuterung:
TöL = Stadt/Kreis, hier Bad Tölz-Wolfratshausen
126 = Gemeindekennzahl, hier Geretsried
KARLL = Straßenkennung, hier Karl-Lederer-Platz
125 = Hausnummer
JM = Initialen Eigentümer
12 = Jahr, in dem die Codierung erfolgte

Codierung

Wir codieren während unserer Techniktage oder weiterer Veranstaltungen (Termine siehe im ADFC Radtouren und Veranstaltungsportal)

Oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin für die Codierung beim ADFC-Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen unter post(..at..)adfc-toel-wor.de

Bitte bringen sie zum Codiertermin einen Eigentumsnachweis, wie z.B. eine Rechnung mit. Laden Sie bitte das Formblatt Codierauftrag herunter (siehe blauen Kasten rechts), füllen es aus und bringen Sie es ebenfalls mit.

Trotz Codierung nicht vergessen

Das Fahrrad direkt am Fahrradrahmen mit einem guten Schloss an einem festen Gegenstand, wie z.B. einem Fahrradständer sichern!

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EIN-Code
Copyright: ADFC

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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