Kreuzung „Am Waldrand“

Kreuzung „Am Waldrand“ © W.G.

Wolfratshausen Kreuzung „Am Waldrand“

Es fand im November 2023 ein Vor-Ort-Treffen zwischen der Stadtverwaltung Wolfratshausen und dem ADFC statt. Anlass waren Klagen wegen potenzieller Unfallgefahr an der Kreuzung „Am Waldrand“ mit dem querenden Radweg.

Auf Anregung der Stadtverwaltung Wolfratshausen fand am 2.11.2023 Uhr ein Vor-Ort-Treffen mit dem ADFC Bad Tölz – Wolfratshausen statt.

Anlass des Treffens waren Klagen wegen potenzieller Unfallgefahr an der Kreuzung „Am Waldrand“ mit dem querenden Radweg, der von der Schießstättstraße aus zum Sportplatz führt.

Es ist bekannt und konnte auch vor Ort beobachtet werden, dass etliche Radfahrende an dieser Stelle ohne ausreichende Vorsichtsmaßnahmen in die Kreuzung einfahren, bzw. diese einfach ohne anzuhalten überqueren. Die Gefahr resultiert daraus, dass die von der Schießstättstraße kommenden Radfahrenden keinen Einblick in den von links aus der Straße „Am Waldrand“ kommenden (derzeitig) vorfahrtsberechtigten Verkehr haben.

Es ist deshalb zu befürchten, dass es an dieser Kreuzung früher oder später zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen mit Radfahrenden kommt, nicht zuletzt wegen der zukünftig zu erwartenden höheren Verkehrsdichte infolge der geplanten weiteren Bebauung.

Der von der Schießstättstraße kommende Rad-/Fußweg ist derzeitig mit einem Vorfahrt-Achten-Schild und einer halbseitigen Absperrung gekennzeichnet, was jedoch häufig von Radfahrenden missachtet wird. Der auf der Straße „Am Waldrand“ fließende Verkehr kann aufgrund der Bebauung und der Hecken die auf die Kreuzung zufahrenden Radfahrenden nicht frühzeitig erkennen.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit stehen zwei Lösungen zur Diskussion:

  1. Änderung der Verkehrsregelung, indem das Vorfahrtsrecht der Straße „Am Waldrand“ gegen eine gleichberechtigte Kreuzungsregelung ersetzt wird. Zusätzlich wird der Kreuzungsbereich mit einem roten Pflaster markiert. Durch diese Maßnahme wird die Geschwindigkeit auf der Straße „Am Waldrand“ verringert, weil alle Verkehrsteilnehmer aus allen Richtungen bremsbereit und langsam in die Kreuzung einfahren müssen, was der allgemeinen Verkehrssicherheit in diesem Wohngebiet zu Gute kommt.
  2. Weil aufgrund der Grundstücksgrenzen eine Verlegung / Verschwenkung des Rad-/ Fußweges nicht in Frage kommen kann, wird das Versetzen des halbseitigen Sperrbalkens nach rechts und näher an die Kreuzung heran vorgeschlagen. Verbessert werden könnte das durch das Aufstellen eines zweiten halbseitigen Sperrbalkens diagonal davor. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Hindernisse auch von Rädern mit Anhängern, Lastenrädern usw. einwandfrei passiert werden können. Zusätzlich könnte auf dem Rad-/Fußweg direkt an der Kreuzung eine Haltelinie aufgebracht werden.

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