Radmitnahme in der Bahn

Radmitnahme in der Bahn © ADFC I Carsten Schabacher und Norgand Schwarzlose

Wann und wo das Fahrrad noch für 1 Euro in der Bahn mitfährt

Die Bedingungen für die Radmitnahme mit dem neuen 1-Euro-Ticket werden sich zum 15. März weiter verschlechtern. Dann gilt das Radlticket nicht mehr am Wochenende. Darauf weist der ADFC Bayern hin.

Ab diesem Freitag gilt beim „Basti (R)“ genannten 1-Euro-Fahrradticket die Regelung für das Sommerhalbjahr. Das bedeutet: Die Radmitnahme in der Bahn wird vom 15. März bis zum 3. Oktober von Freitag, 12 Uhr bis Sonntagnacht nicht mehr für einen Euro möglich sein.

1-Euro-Fahrradticket nur eingeschränkt nutzbar

Im Sommerhalbjahr hat das 1-Euro-Radticket auch an bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August keine Gültigkeit. Weiterhin unzulässig sind Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes. Mit dem 1-Euro-Ticket können Reisende seit dem 10. Dezember 2023 ihr Fahrrad für nur einen Euro in bestimmten Nahverkehrszügen werktags ab 9 Uhr sowie im Winterhalbjahr auch am Wochenende ganztags mitnehmen. Das ändert sich nun mit Beginn des Sommerhalbjahrs.

„Das 1-Euro-Ticket kommt mit mehr Einschränkungen als Vorteilen daher. Bayern braucht endlich eine einfache und günstige Radmitnahme“, betont Frank Wessel, Beauftragter für Rad und Bahn beim ADFC Bayern.

Alternativen zum 1-Euro-Ticket

Alternativ können Radfahrende die Fahrrad-Tageskarte Bayern, die Fahrradtageskarten der einzelnen Verkehrsverbünde, die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern oder die Fahrradtageskarte Nahverkehr nutzen, die bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs inklusive S-Bahn gilt.

Alle Strecken und Zeiten, zu denen Radfahrende das 1-Euro-Ticket nutzen können, sind unter https://bahnland-bayern.de/de/tickets/fahrradmitnahme/ticket/basti-r zu finden.

Hinweis für Redaktionen

Weil die Buchung des Tickets nicht immer einfach ist, gibt der ADFC Bayern auf seiner Website Tipps und Tricks rund um BaSTi(R)

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