Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen

Kindertransport mit dem Rad im Winter

Kindertransport mit dem Rad im Winter © ADFC München

Radfahren mit Kindern im Winter – aber sicher!

In Bayern ist im flachen Land der erste Schnee gefallen. Viele Familien fragen sich, wie sie auch bei Eis und Schnee sicher und mit Freude Radfahren können. Der ADFC Bayern gibt Tipps zum sicheren Winterradeln mit dem Nachwuchs.

Ob Eltern mit ihren Kindern im Alltag oder auf Radtouren unterwegs sind: Wichtig für den dauerhaften Spaß auf dem Fahrrad im Winter ist eine gute Ausstattung!

Wetterfeste Kleidung

Schutz vor Kälte und Nässe durch wetterfeste Kleidung ist unerlässlich. Sehr gute Handschuhe, warme Schuhe und eine Mütze unter dem Helm sind wichtig. Ein Wechselpaar Handschuhe kann nützlich sein, da jüngere Kinder gerne an den „behandschuhten“ Fingern lutschen. Auf unbefestigten Wegen können Nässe und Schlammspritzer auf der Hose landen. Wechselkleidung, eine Schnee- oder gefütterte Matschhose sorgt dafür, dass Kinder sauber und warm in Kita oder Schule ankommen. Wichtig ist zudem, dass die Kleidung der Kinder gut sichtbar ist in der dunkleren Jahreszeit. Hier helfen reflektierende Elemente oder auch Warnwesten über der eigentlichen Kleidung.

Gute Ausstattung

Für den Nachwuchs im Lastenrad oder Anhänger sind zusätzliche wärmende Schichten wichtig, z.B. warme Decken und Lammfellsäcke. Eine gute Bereifung, wie Mountainbike-Reifen mit Profil, bieten auch bei Schnee und Eis Halt. Gerade in Herbst und Winter, wenn es früh dunkel wird, ist eine funktionierende Beleuchtung unerlässlich, um Unebenheiten auf dem Weg zu erkennen.

Martina Wermuth, Vorstand für Familien, Mobilität und Schulwegsicherheit beim ADFC Bayern, weiß: „Kindern macht Fahrradfahren bei jedem Wetter Spaß! Wir als Gesellschaft sollten es Kindern auch in der kälteren Jahreszeit ermöglichen, selbstständig und sicher mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.“

Innere Einstellung und Organisation

Neben der richtigen Ausstattung spielt auch die innere Einstellung eine Rolle. Eltern sollten mehr Zeit einplanen und ggf. alternative Routen wählen, denn im Winter können Wege durch Laub, Schneematsch, tiefe Pfützen oder Eis blockiert sein. Das Fahren auf unbefestigten Wegen, Schnee und Eis muss zudem geübt werden. „Kindern sollte die Zeit gegeben werden, den Spaß am Radfahren im Schnee zu entdecken“, sagt Martina Wermuth. „Nur, wer Fahrpraxis hat, kann mit den Herausforderungen umgehen.“

Rechte kennen und Wettervorhersage checken

Bevor die Familie morgens das Haus verlässt, gilt es, die Wettervorhersage zu checken. Bei Blitzeis oder starkem Wind macht Radfahren speziell mit Kindern keinen Spaß mehr. Generell sollte das Radfahren im Winter den Sicht- und Wetterbedingungen angepasst werden. Ist ein Radweg beispielsweise unbefahrbar, weil stark verschmutzt oder vereist, entfällt die Radwegbenutzungspflicht. Dies ist im winterlichen Stadtverkehr häufig der Fall, aber vielen Autofahrenden nicht immer bewusst oder bekannt.

Rücksicht nehmen

Wer mit dem Auto fährt, sollte die Geschwindigkeit den Sicht- und Witterungsbedingungen anpassen und mit Fahrradfahrer:innen auf der Fahrbahn rechnen, weil Fahrradwege und Gehwege oft nicht ausreichend geräumt sind. Radfahrende sind gut beraten, wenn sie ausreichend Abstand zu anderen Radler:innen halten, v.a. zu Rad fahrenden Kindern. Plötzliche Ausweichmanöver wegen Schnee oder rutschende Fahrradreifen können sonst schnell gefährlich werden. „Am entspanntesten wird’s beim Winterradeln mit Kindern, wenn Eltern gelassen reagieren und Nachsicht haben. Wichtig ist, dass auch bei schlechtem Wetter jeder aktiv mobil sein kann!“, betont Martina Wermuth.

Schlechten Winterdienst melden

Schlecht geräumte Radwege sollten dokumentiert und der Kommune gemeldet werden. Einige Kommunen haben Mängelmelder-Plattformen für solche Fälle. Eltern können an die Schulleitung zurückmelden, wenn Schulwege nicht geräumt sind. Die Schulen haben ein großes Interesse daran, dass möglichst wenig Schulwegunfälle passieren und das geht am besten auf geräumten Wegen. Generell gilt, dass alle Kinder auf den Wegen von und zur Schule oder Kindergarten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel – also auch dann, wenn Kinder trotz anderweitiger Empfehlungen der Schule oder ihrer Einrichtung mit dem Rad fahren.

Hinweise für Redaktionen 

Honorarfreies Bildmaterial finden Sie im Anhang. Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich. Durch die Teilnahme am ADFC-Fahrradklima-Test können Radfahrende ihrer Gemeinde wichtige Hinweise zum örtlichen Winterdienst geben. Gute Tipps für Winterradler gibt es auf Social Media auch unter dem Hashtag #frostpendeln. Mehr Informationen zum Thema „Mit dem Rad zur Grundschule“ finden Sie auf unserer Website.

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