Mehr Engagement vom Bund.

Mehr Engagement vom Bund. © ADFC/ April Agentur

Fahrradland Deutschland. Jetzt!

Es ist höchste Zeit, dass der Radverkehr mehr politische Berücksichtigung findet. Der ADFC hat daher für diese Legislatur seine wichtigsten verkehrspolitischen Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst.

Es wird Zeit, dass sich was bewegt. Radfahren hat sich weltweit zum Megatrend entwickelt. Immer mehr Städte haben erkannt, dass die Förderung des Radverkehrs eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Umgestaltung des städtischen Verkehrs und für lebenswertere Städte einnimmt.

In Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen fürs Rad entschieden – aber mittlerweile stagniert der Radverkehrsanteil. Viele Menschen wollen Rad fahren, werden aber davon abgehalten, weil sie nicht das Gefühl haben, sicher und komfortabel fahren zu können.

ADFC fordert die Verkehrswende

Vielerorts ist die Radverkehrsinfrastruktur für den Alltagsverkehr unzureichend und häufig auch schlecht konzipiert. „Für eine konsequente Radverkehrsförderung mangelt es an Geld, Personal und politischem Willen“, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende Ludger Koopmann.

Deshalb hat der ADFC zur Bundestagswahl 2017 klare politische Forderungen erarbeitet, die er in seinem Leitantrag „Fahrradland Deutschland. Jetzt!“ festgehalten und auf der Bundeshauptversammlung im November 2016 einstimmig beschlossen hat.

Darin fordert der ADFC die Verkehrswende. Und die Verkehrswende braucht einen starken Umweltverbund mit einem starken Radverkehr.

Fahrradfahren im täglichen Verkehr
Fahrradfahren im täglichen Verkehr © ADFC | april agentur

Der ADFC fordert:

  • Vorrang für Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV!
  • 800 Mio. Euro pro Jahr für Radverkehr!
  • Tempo 30 in Ortschaften!
  • Qualitätsstandards für Radinfrastruktur!
  • Radschnellwege statt Stadtautobahnen!
  • Zielgerichtete Verteilung von Finanzmitteln für Radverkehr an Kommunen!
  • Verkehr und StVO an Vision Zero ausrichten!
  • Eine/n Parlamentarische/n Staatssekretär/in fürs Rad!

 

Mehr Schub vom Bund

Damit die Verkehrswende nachhaltig gelingt, muss der Umweltverbund mit Rad-, Fuß- und öffentlichem Verkehr Vorrang vor dem Autoverkehr bekommen. Dem Radverkehr kommt innerhalb des Umweltverbunds vor allem bei kurzen und mittleren Distanzen eine wichtige Rolle zu.

„Wir wollen, dass der Anteil des Fahrrads an den zurückgelegten innerstädtischen Wegen bis 2025 auf 40 Prozent im Bundesdurchschnitt steigt und der Anteil an der Verkehrsleistung auf 15 Prozent. Das entspricht einer Verfünffachung des derzeitigen Radverkehrs“, sagt Ludger Koopmann.

Die Niederlande und das Ruhrgebiet zeigen, dass Radschnellwege erhebliches Potenzial haben, den Autoverkehr in Städten und im Umland zu reduzieren. Der ADFC fordert, dass der Bund in urbanen Ballungsräumen Radschnellwegen den Vorrang vor dem Autobahnausbau gibt, um Pendlerverkehre auf das Fahrrad zu verlagern.

Mehr Geld

Um den Radverkehr deutschlandweit attraktiv zu gestalten, sind verbindliche Qualitätsvorgaben für den Bau von Radwegen notwendig und mindestens 800 Millionen Euro pro Jahr.

Neben den Mitteln, die der Bund direkt für den Radverkehr bereitstellt, ist auch die finanzielle Unterstützung der Kommunen wichtig. Über die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und eine Nachfolgeregelung des Entflechtungsgesetzes sollen zweckgebundene finanzielle Mittel zum Ausbau der Radinfrastruktur verfügbar sein.

Mehr Sicherheit

Der ADFC fordert Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften und eine Verkehrssicherheitsarbeit, die sich verbindlich an der Vision Zero, keine Toten im Straßenverkehr, orientiert und dies als oberste Prämisse in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufnimmt.

Letztlich fehlt auf Ebene der Bundesregierung eine Person, die das gesamte Thema im Blick hat und ressortübergreifend steuert, daher fordert der ADFC beispielsweise eine/n Parlamentarische/n Staatssekretär/in.

Politischer Druck vor Ort

Um all das zu erreichen, hat der ADFC auch ein Aktionsprogramm mit aufmerksamkeitsstarken und sympathischen Straßenaktionen und politischen Formaten für ADFC-Gliederungen zusammengestellt. Mit diesen Aktionen will der ADFC vor Ort sichtbar werden und seine politischen Forderungen in die ganze Bundesrepublik tragen, um endlich die Verkehrswende einzuleiten.

https://toel-wor.adfc.de/artikel/fahrradland-deutschland-jetzt-5

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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