Ein Mann codiert mit einem Nadeldrucker ein auf der Seite liegendes Fahrrad, während die Besitzerin zuschaut.

Fahrrad-Codierung beim ADFC mit Nadeldrucker. © ADFC Kreis Lippe e.V. Detmold

Fahrrad-Codierung

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer*in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer*innen zuzuordnen.

Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Der ADFC hat nicht nur eine Checkliste mit Tipps zum Anschließen des Fahrrads; er übernimmt vielerorts auch die Codierung von Fahrrädern.

Mit einer Fahrrad-Codierung sinkt der Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads enorm. Sie wirkt deshalb abschreckend und hilft, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt. Die Aufklärungsquote hingegen steigt, weil aufgefundene und als gestohlen gemeldete Fahrräder ihren Besitzer*innen zugeordnet werden können.

Wie funktioniert die Codierung?

Der Code wird am Rahmen des Fahrrads eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt. Der Code besteht aus einer Ziffern- und Buchstabenkombination, die von der Polizei Bergisch-Gladbach in den 1990er-Jahren entwickelt und von der Polizei Friedberg in Hessen verfeinert wurde.

Der Code ist die „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code). Die Nummer setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.

Der ADFC empfiehlt, den Code durch eine zweistellige Jahreszahl am Ende noch präziser zu machen. Hier ein fiktives Beispiel für den EIN-Code: B012345678901AB20.

Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell mutmaßliche Eigentümer*innen identifizieren und informieren. Der Code beginnt mit dem Kfz-Kennzeichen, daher ist die örtliche Polizei eine mögliche Anlaufstelle.

Brauche ich eine Codierung, wenn mein Fahrrad eine Rahmennummer hat?

Die Rahmennummer eines Herstellers enthält keine Informationen zum Eigentümer. Sie wird von Herstellern ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.

Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im physischen Fahrradpass oder in der Fahrradpass-App, in Kaufverträgen und – wenn das Fahrrad versichert ist – bei der Versicherung zu hinterlegen.

Viele aufgefundenen Fahrräder finden trotz Rahmennummer nicht zu ihren Eigentümer*innen zurück, weil diese ihre Räder nicht eindeutig beschreiben können und die Nummer nicht notiert haben.

Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.

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Welche Methode eignet sich für mein Fahrrad?

Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen: Der Code kann eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab.

Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen. Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Gravurmaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.

Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden. Für diese Materialien ist eine Klebecodierung geeigneter.

Eine gravierte Fahrradcodierung mit Schutzaufkleber
Eine Fahrradcodierung kann Diebe abschrecken und dabei helfen, gestohlene Fahrräder ihren Eigentümer*innen zurückzugeben. © ADFC

Codiertes Fahrrad gefunden?

Sie haben ein Fahrrad mit einer Codierung gefunden und möchten es an den/die Besitzer*in zurückgeben? Die Codierung mit einer sog. „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code) enthält alle Informationen, die dazu erforderlich sind.

Ein EIN-Code sieht wie folgt aus: B012345678901AB20

Der Code beginnt mit dem Fahrzeugkennzeichen eines Landkreises oder einer Stadt in Deutschland. Wenden Sie sich direkt oder auf dem Umweg über Ihre lokale Polizeidienststelle an die dortige Polizei. Üblicherweise kann die dortige Präventions-Abteilung die Entschlüsselung des gesamten Codes und anschließend die den/die Eigentümer*in feststellen.

Sollte die Polizei Probleme bei der Entschlüsselung des Codes haben: Der ADFC hilft gerne weiter über eine Anfrage an code [at] adfc.de.

Gravurcodierung
Gravurcodierung © ADFC/Carsten Schabacher

Was passiert bei der Gravurcodierung?

Bei der Gravurcodierung wird der Code 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens graviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion.

Dass die Gravurcodierung dem Rahmen schadet, ist bei einer sorgfältigen Handhabung der Maschine nicht zu befürchten. Eine Gravurtiefe von maximal 0,2 Millimetern gefährdet die Stabilität des Rahmens nicht.

Die Codierung wird in der Regel auf der rechten Seite des Sattelrohrs etwas unterhalb der Sattelklemmung angebracht, weil dort die Sattelstütze das Rahmenrohr verstärkt. Auf diese Stelle achten Polizei und Fachhandel besonders.

Auch Kaufinteressierte sollten sich diese Stelle bei gebrauchten Fahrrädern genauer ansehen: Gibt es hier Schleifspuren oder Aufkleber, die die Codierung verdecken könnten?

Prägecodierung
Prägecodierung © ADFC Lippe

Wie funktioniert die Prägecodierung?

Seit einigen Jahren sind auch Nadelprägegeräte im Einsatz. Sie lassen sich flexibler am Rahmen ansetzen als die deutlich größeren Gravurmaschinen und eignen sich so für Elektrofahrräder und andere Fahrräder mit besonderen Rahmenformen.

Der Code wird in das Prägegerät eingegeben und mit einer Schlagnadel auf den Rahmen übertragen. Dabei setzen sich die Ziffern und Buchstaben des Codes aus Punkten zusammen. Auch hier schützt ein Aufkleber die codierte Stelle vor Korrosion.

Für Metallrahmen ist das Verfahren ebenso sicher wie die Gravur, geht aber etwas schneller.

Klebecodierung
Klebecodierung © ADFC Niedersachsen

Wie sicher ist eine Klebecodierung?

Die Klebecodierung ist eine gute Alternative für Fahrradrahmen, die nicht graviert oder geprägt werden sollten, weil ihr Material zu empfindlich ist oder weil die Gravureinrichtung aufgrund der Rahmenform nicht oder nur mit sehr viel Mehraufwand angebracht werden kann.

Die Klebecodierung lässt sich auch gut bei anderen Wertgegenständen einsetzen, da ein spezielles Sicherheitsetikett verwendet wird. Es lässt sich nur mit einem erheblichen Aufwand und nur selten komplett spurenlos entfernen. So dauerhaft wie eine Gravur oder Prägung ist die Klebecodierung aber nicht.

Die Klebecodierung am Fahrrad sollte ebenfalls auf der rechten Seite des Sattelrohrs und möglichst noch an einer weiteren, unauffälligen Stelle wie der Unterseite des Unterrohrs angebracht werden. 

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Fahrrad-Codierung ist Diebstahl-Schutz

 

Wer codiert mein Fahrrad und was kostet das?

Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor. Die Polizei empfiehlt die Fahrradcodierung nicht nur, sondern codiert teils auch selbst. Überwiegend verwendet sie aber statt der Codierung eine Registrierung, die auf den Eintrag in eine Datenbank angewiesen ist.

Die Kosten liegen bei etwa 15 bis 20 Euro. Der ADFC codiert selbstverständlich auch die Fahrräder von Nicht-Mitgliedern. ADFC-Mitgliedern bieten der ADFC vor Ort und teils auch lokale ADFC-Fördermitglieder aber Vergünstigungen an.

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Was muss ich für eine Codierung mitbringen?

Folgendes sollten Eigentümer*innen zur Codierung ihres Fahrrads mitbringen:

  • das eigene Fahrrad
  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon alleine reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung
  • etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert

Ich ziehe um, gilt die Codierung noch?

Ein möglicher Umzug spricht nicht gegen eine Fahrrad-Codierung. Die abschreckende Wirkung behält ein codiertes Rad bei, egal, ob der Code nun auf München oder Scharbeutz verweist.

Die Polizei kann über den Code die alte Adresse ermitteln und über das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz erfahren – auch nach mehreren Umzügen. Wer viel umzieht, kann überlegen, ob ein fester Zweiwohnsitz (beispielsweise bei Eltern) für die Codierung verwendet werden soll.

Auch eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, wird im Einwohnermeldeamt registriert und ist kein Hindernis, Fahrräder ihren mutmaßlichen Eigentümer*innen wieder zu zuordnen. Hier ist die vom ADFC empfohlene Jahreszahl ebenfalls hilfreich.

Kann ich mein codiertes Fahrrad verkaufen?

Codierte Fahrräder können problemlos verkauft werden, wenn Verkäufer*innen nachweisen können, dass es sich um ihr Fahrrad handelt. Diesen Nachweis sollten Kaufer*innen ohnehin immer fordern.

Zudem sollten sie auf einen Kaufvertrag bestehen, in dem die Codierungsnummer eingetragen ist. Der ADFC bietet hierfür einen Musterkaufvertrag sowie Tipps zum Gebrauchtradkauf an.

Neue Eigentümer*innen können den Code beibehalten und sich mit dem Kaufvertrag als rechtmäßige Eigentümer ausweisen. Sie können aber auch ihre persönliche Codierung zusätzlich anbringen lassen. Eine zweistellige Jahreszahl am Ende zeigt an, welches der aktuelle Code ist.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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