Deutschland- und bayernweit Kidical Mass-Demos vom 5.-7. Mai

Vom 5. bis 7. Mai 2023 ruft das Kidical Mass-Aktionsbündnis wieder zu bundesweiten Familien-Fahrraddemos auf, um für eine kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik einzutreten. Auch in Bayern gibt es viele Aktionen.

Kidical Mass in Kempten © ADFC Kempten I Lutz Bäucker

Vom 5. bis 7. Mai 2023 ruft das Kidical Mass-Aktionsbündnis wieder zu bundesweiten Familien-Fahrraddemos auf, um für eine kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik einzutreten.

Unter dem Motto „Straßen sind für alle da“ erobern Anfang Mai wieder zehntausende Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Straßen, um bei bunten Familien-Fahrraddemos für kinder- und fahrradfreundliche Orte zu demonstrieren.

Bereits mehr als 400 Aktionen wurden deutschlandweit und im angrenzenden Ausland angemeldet und jeden Tag kommen weitere hinzu. Viele von ihnen werden von ADFC-Gruppen organisiert und unterstützt. In Bayern allein finden rund 30 Familien-Fahrraddemos in folgenden Städten und Orten statt:

Datum

Ort

06. Mai

Aschaffenburg

07. Mai

Augsburg

06. Mai

Bad Endorf

07. Mai

Erlangen

06. Mai

Forchheim

07. Mai

Fürth

06. Mai

Grafrath

07. Mai

Immenstadt

07. Mai

Ingolstadt

06. Mai

Kaufbeuren

07. Mai

Kitzingen

06. Mai

Lauf

07. Mai

Marktoberdorf

06. Mai

Memmingen

07. Mai

Mindelheim

06. Mai

Mühldorf

07. Mai

München

07. Mai

Nürnberg

06. Mai

Penzberg

07. Mai

Regensburg

07. Mai

Schwabach

07. Mai

Schweinfurt

07. Mai

Sulzbach-Rosenberg

07. Mai

Wasserburg

06. Mai

Wolfratshausen

Aktionswochenenden mit drei Tagen im Mai und September

Die Kidical Mass hat die Vision, dass sich alle Kinder geschützt, sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß im Straßenverkehr bewegen können. Kurz: Der Straßenverkehr muss sicherer werden. Dafür braucht es ein Umdenken in der Verkehrspolitik und eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Davon profitieren dann nicht nur Kinder, sondern alle Menschen.

Damit diese Vision Wirklichkeit wird, findet zweimal im Jahr das Kidical Mass-Aktionswochenende in vielen Orten statt. Erstmals umfasst das Aktionswochenende in diesem Jahr drei Tage – von Freitag bis Sonntag. Neben den Demos sind auch Aktionen wie Fahrradschul-Busse (BiciBusse) oder Schulstraßen eingebunden.

Wie in den vergangenen Jahren gibt es neben dem Aktionswochenende im Mai auch eines im September – und zwar vom 22. bis 24. September 2023.

ADFC ist Bündnispartner

Das Aktionsbündnis wurde von der Kidical Mass Köln initiiert. Neben dem ADFC sind auch Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD Partner:innen.


https://toel-wor.adfc.de/artikel/deutschland-und-bayernweit-kidical-mass-demos-vom-5-7-mai

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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