Geisterrad

Geisterrad © ADFC Bayreuth

ADFC kommentiert Verkehrsunfallstatistik Bayern 2022

2022 kamen auf bayerischen Straßen 84 Radfahrende ums Leben, 33 % mehr als im letzten Jahr und deutlich mehr als in den Vorjahren.

Der ADFC Bayern fordert eine sichere Infrastruktur und mehr Rücksicht gegenüber verletzlicheren Verkehrsteilnehmenden.

München, 20. Februar 2023 – Bernadette Felsch, Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern, sagt: „Mit Bestürzung nehmen wir den hohen Anstieg bei den im bayerischen Straßenverkehr verunglückten Radfahrenden zur Kenntnis. Radfahren ist an sich nicht besonders gefährlich. Gefährlich sind die schlechten Rahmenbedingungen: Instandhaltung und der dringend nötige Ausbau des Radwegnetzes werden nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit verfolgt. Zugleich nimmt der KFZ-Verkehr immer weiter zu und die Fahrzeuge werden immer größer und schwerer und damit für Radfahrende und Fußgänger:innen gefährlicher. An Sicherheitstechnik wie Abbiegeassistenten und sicheren Ampelschaltungen wird dagegen gespart und das Parken auf Radwegen und zu enges Überholen wird kaum geahndet.
Planungsprozesse liefen schneller, wenn Verfahren, Standards und Zuständigkeiten endlich klar geregelt wären. Deshalb haben wir mit unseren Bündnispartnern das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ initiiert. Aktuell warten wir auf die Zulassung des Volksbegehrens durch das Staatsministerium des Inneren.“

Mit Blick auf die immer wieder vorgebrachte Behauptung, dass Radfahrende häufig Selbstverursachende seien, ergänzt sie:
„Die meisten der sog. „Alleinunfälle“ sind auf Mängel in der Infrastruktur zurückzuführen, die jedoch statistisch nicht erfasst werden, z.B. auf Hindernisse, zu hohe Bordsteinkanten, Schlaglöcher, Verschmutzungen, mangelnde Räumung, etc.
Viele Abbiegeunfälle treffen gerade die Radfahrenden, die sich ganz genau an die Regeln gehalten haben und wer unter einen LKW gerät, dem helfen auch Helm und Warnweste meist nicht mehr. Trotzdem ist kaum ein LKW mit Technik ausgestattet, die solch schlimme Unfälle verhindert und trotzdem wird bis in den Kreuzungsbereich hinein geparkt und somit die Sicht versperrt!“


https://toel-wor.adfc.de/artikel/adfc-kommentiert-verkehrsunfallstatistik-bayern-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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