Der neue ADFC-Landesvorstand in Bayern (v.r.n.l.): Paulus Guter, Uschi Feyrer-Ziob, Klaus Helgert, Bernadette Felsch, Martina Wermuth, Vera Konrad, Vitus Stürber, Maria Deingruber; es fehlen Martina Kiderle und Rauno Fuchs © ADFC Bayern I Laura Ganswindt

ADFC Bayern setzt sich für sichere Schulwege in ganz Bayern ein

• Beschluss der Delegiertenversammlung fordert Einsatz für Schulstraßen und Tempo 30 vor bayerischen Schulen

• Bernadette Felsch wird für zwei weitere Jahre als Vorsitzende gewählt

• Neun weitere Vorstandsmitglieder gewählt

Der Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern setzt sich dafür ein, dass vor bayerischen Schulen bis 2028 sogenannte Schulstraßen eingerichtet werden. Einen entsprechenden Leitantrag haben die Delegierten auf der diesjährigen Landesversammlung einstimmig beschlossen. Schulstraßen sind Straßen an Schulen, die zumindest zu Schulbeginn und Schulende für den Autoverkehr gesperrt sind. Außerhalb dieser Zeiten können diese Straßen von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Der ADFC Bayern fordert mit seinem Beschluss, dass die ersten 50 Schulstraßen bis spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/25 eingerichtet sein sollen.

Viele Fahrradunfälle passieren auf dem Schulweg

Bernadette Felsch, Vorsitzende ADFC Bayern, sagt: „Als Vertretung der Radfahrenden in Bayern setzen wir uns für die Verkehrssicherheit aller ein, besonders für die von Kindern und Familien. Der ADFC steht dabei für Prävention. Es darf nicht sein, dass es erst schwere Unfälle geben muss, ehe gefährliche Situationen entschärft werden. Nachdem viele Fahrradunfälle auf dem Weg zur Schule passieren, wollen wir genau dort ansetzen: Mit sicheren Schulstraßen, verkehrsberuhigten Zonen, Tempo 30 sowie sicherer Radinfrastruktur lassen sich sowohl Unfälle als auch sogenannte Eltern-Taxis vermeiden.“

Schulstraßen und Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit

Schulstraßen haben sich im internationalen Kontext sehr gut bewährt, u.a. in Wien, London und Paris. Deutschlandweit wurden sie mehrfach erfolgreich erprobt. Die Umsetzung will der Fahrrad-Club in Kooperation mit der Polizei, dem Freistaat, den verantwortlichen Kommunen sowie weiteren Verbänden erreichen. Weitere Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit von Rad fahrenden Kindern und Jugendlichen zu verbessern, sind Tempo 30 vor allen Schulen sowie bevorzugt über vom Autoverkehr getrennte Radwege verlaufende Schulwege. Das statistische Bundesamt stellt im Bundesländervergleich überdurchschnittlich viele mit dem Fahrrad verunglückte Kinder in Bayern fest (78 pro 100.000).

Rückenwind für das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“

Die Delegierten haben die seit 2018 amtierende Vorsitzende Bernadette Felsch für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt. „In den vergangenen Jahren haben wir unglaublich viel auf den Weg gebracht: Neben einem stattlichen Mitgliederwachstum und viel Präsenz in den Medien und in der Politik hat der ADFC Bayern zusammen mit seinen Bündnispartnern den Radentscheid Bayern ins Leben gerufen, mit dem wir uns gerade in der heißen Phase befinden. Ich freue mich, dass mir die Delegierten das Vertrauen ausgesprochen haben, den eingeschlagenen Weg für den ADFC Bayern und auch als Beauftragte für den Radentscheid Bayern fortzusetzen.“

Neue Mitglieder im ADFC Bayern-Vorstand

Neun weitere Vorstandsmitglieder wurden für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt: Uschi Feyrer-Ziob aus Ingolstadt, Martina Kiderle, Maria Deingruber und Rauno Fuchs, alle aus München, Paulus Guter und Klaus Helgert, beide aus Erlangen. Vitus Stürber aus Ingolstadt wurde erneut zum Schatzmeister gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Vera Konrad und Martina Wermuth. Lutz Bäucker und Simon Herzog traten nicht zur Wiederwahl an. Der ADFC Bayern dankt ihnen für die engagierte Mitarbeit im Landesvorstand.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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