NRW bekommt Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Am 4. November hat der Landtag das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit ist NRW das erste Flächenland mit einem solchen Gesetz. Antreiber war die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad, der auch der ADFC NRW angehört.

25 % Radverkehrsanteil bis 2025 gesetzlich verankern: Das will „Aufbruch Fahrrad“, hier bei einer Aktion vor dem Landtag anlässlich der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst am 27.10.2021
„Aufbruch Fahrrad“ bei einer Aktion vor dem Landtag anlässlich der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst am 27.10.2021. © Paul Meixner/Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bekommt als erstes Flächenland ein eigenes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Es soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Kritik am Radgesetz

Dass es dieses Gesetz überhaupt gibt, ist ein direkter Erfolg der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad. Trotzdem fehlt es dem Gesetz an konkreten Maßnahmen, um zeitnah spürbare Verbesserungen für Radverkehr und Klimaschutz zu erreichen, so die Volksinitiative.

„Als Vertrauensperson der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad freue ich mich sehr über das Gesetz. Gleichzeitig sage ich stellvertretend für uns alle im Aktionsbündnis: Wir haben uns ein anderes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz gewünscht. Eins mit mehr Klarheit, mehr Mut, mehr Verbindlichkeit. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass das Gesetz nachgebessert wird und den 'Wums' bekommt, den wir brauchen“ sagt Dr. Ute Symanski, Vertrauensperson der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad und Vorsitzende von RADKOMM.

"Das Gesetz ist unpräzise, unverbindlich und mutlos und wird daher nicht die Wirkung entfalten, die wir damit erreichen wollen: Sicherheit im Straßenverkehr, Klimaschutz und Lebensqualität“, sagt die stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, Annette Quaedvlieg.

Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt

In den letzten Monaten haben die Verbände des Aktionsbündnisses Aufbruch Fahrrad auf Einladung des Verkehrsministeriums konkrete Verbesserungsvorschläge für das Gesetz erarbeitet. Keine der vorgeschlagenen Änderungen wurde berücksichtigt. Auch die zentrale Forderung von Aufbruch Fahrrad, die Jahreszahl 2025 als Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende zu benennen, wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.

"Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen", sagt der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell.

Ausführliche Stellungnahmen von RADKOMM und ADFC NRW mit Änderungsvorschlägen zum Referentenentwurf des NRW-Verkehrsministeriums gibt es in der blauen Medienbox.

Volksinitiative Aufbruch Fahrrad

Das Aktionsbündnis umfasst 215 Verbände. Neben RADKOMM und dem ADFC NRW gehören dazu auch der VCD NRW, der BUND NRW, der NABU NRW, die Deutsche Umwelthilfe - DUW und viele mehr. Mehr als 207.000 Menschen haben ihre Stimmen für den Aufbruch Fahrrad gegeben.

Die Volksinitiative hat neun Kernforderungen, mit denen das Ziel 25 Prozent Radverkehr bis zum Jahr 2025 erreicht werden soll. Dazu gehört u. a. mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen, 1.000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr sowie 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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