Vertreter:innen des Radentscheid Bayern auf der Auftakt-Pressekonferenz am 2. Juni in München

Vertreter:innen des Radentscheid Bayern auf der Auftakt-Pressekonferenz am 2. Juni in München © Laura Ganswindt I ADFC Bayern

Ein Radentscheid für Bayern

 

Ein breites Bündnis aus Verbänden und Parteien hat Anfang Juni einen bayernweiten Radentscheid gestartet. Durch das Volksbegehren soll im Freistaat endlich der fehlende Rahmen für eine echte Radverkehrsförderung geschaffen werden.

 

Nachdem der „Radentscheid Bayern“ seine Forderungen zum Weltfahrradtag am 3. Juni erfolgreich der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, können nun Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftensammlung hat am 16. Juni auf dem Münchner Tollwood-Festival und in vielen Städten und Gemeinden Bayerns begonnen. Zudem gründen sich flächendeckend lokale Bündnisse, die das Netzwerk an Sammelstellen (https://radentscheid-bayern.de/mitmachen/sammelstellen) zeitnah ergänzen werden. Die Aufbruchstimmung ist in ganz Bayern zu spüren. Geplant ist der Abschluss der Unterschriftensammlung im Spätherbst.

Wann, wie und wo unterschrieben werden kann ist unter https://radentscheid-bayern.de/mitmachen zu finden.

Warum ein Radentscheid für Bayern?

Umfragen und die über 240.000 Unterschriften, die die Radentscheidbewegung für eine bessere und sichere Radinfrastruktur in 11 bayerischen Städten gesammelt haben, belegen es: Die Menschen in Bayern wollen mehr Radfahren und bessere Bedingungen hierfür. Die Umsetzung der Radentscheide geht vor Ort allerdings kaum voran, weil Geld und Personal fehlen und überholte Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze rasche Verbesserungen der Radinfrastruktur verhindern. Zudem ist den Städten und Gemeinden weitestgehend allein überlassen, ob und wie sie den Radverkehr fördern und sie bekommen dabei zu wenig Unterstützung vom Freistaat. Das Ergebnis ist – sofern überhaupt vorhanden – ein Flickenteppich unterschiedlichster und meist nicht ausreichender Radwege. Die Kombination von Rad und ÖPNV wird Radfahrenden in Bayern alles andere als leicht gemacht. All dies will der Radentscheid Bayern mit einem Radgesetz ändern, das die Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, umweltfreundliche Mobilität praktisch umzusetzen.

Keine Verbesserungen fürs Rad im Freistaat

Die Staatsregierung hat sich 2017 das Ziel gesetzt, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. einen Prozentpunkt auf 11 Prozent gestiegen. Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. 

Breites Bündnis für bayerischen Radentscheid

Getragen wird der Radentscheid Bayern vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, vom bayerischen Landesverband des VerkehrsClubDeutschland (VCD) und den 11 kommunalen bayerischen Radentscheiden. Im Bündnis wirken der BUND Naturschutz (BN) und fünf bayerische Landesverbände politischer Parteien mit.

Ziele für den Radverkehr

Der für ein Volksbegehren erforderliche Gesetzentwurf des Bündnisses verfolgt u. a. folgende Ziele für eine bessere und sichere Radinfrastruktur:

  • Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.
  • Der Sanierungsstau bei der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird behoben. Bei allen Baumaßnahmen und Sanierungen wird eine bedarfsgerechte, sichere und möglichst kreuzungsfreie Radverkehrsführung geplant, die auch die Bedürfnisse jenseits des „normalen“ Zweirads berücksichtigt, wie von Familien mit Lastenrädern oder Kinderanhängern oder von Menschen mit Spezialrädern für körperliche Einschränkungen.
  • Das Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) wird ernsthaft verfolgt. Oberste Priorität müssen hierfür die Schwächeren im Verkehr haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und klar vom Kfz-Verkehr getrennte Führung der Fuß- und Radwege.
  • Der umweltfreundliche Verkehr wird vorrangig ausgebaut und lässt sich gut kombinieren – auch auf dem Land (Verbesserung der Abstellanlagen, Radinfrastruktur und Radmitnahme).
  • Die seit vielen Jahren versprochenen kreuzungsfreien Überland-Radwege  (sog. Radschnellverbindungen) müssen endlich Realität werden.
  • Flächenversiegelung für den Verkehr wird sorgfältig abgewogen.

Weitere Infos zum Radentscheid Bayern gibt es unter radentscheid-bayern.de.

 

https://toel-wor.adfc.de/artikel/ein-radentscheid-fuer-bayern-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt